Achtung Urlaubsfotografie – Was darf ich eigentlich?

Zu keiner Zeit werden so viele Fotos gemacht wie im Urlaub. Und diese tollen, aufregenden, von schönen Erlebnissen geprägten Fotos möchten wir natürlich auch teilen, nach dem Urlaub oder sogar schon währenddessen. Völlig arglos stellen wir sie bei Facebook, Twitter oder in andere soziale Netzwerke ein, ohne zu ahnen, dass hierbei gegen das eine oder andere Recht verstoßen wird. Glücklicherweise ist der Gesetzesentwurf zur kürzlich diskutierten Einschränkung der Panoramafreiheit noch rechtzeitig abgeschmettert worden. Weiterhin dürfen Selfies oder andere Schnappschüsse von bekannten Gebäuden auch in virtuelle Netzwerke gestellt und weiterverbreitet werden. Es bleibt jedoch die nicht ganz leicht zu beantwortende Frage nach der Legalität von Veröffentlichungen anderer Aufnahmen. Was darf man eigentlich und was nicht?

dslr camera concept

 
Vor einigen Wochen haben wir bereits einen Beitrag über besondere Lizenzen von Fotos aus dem Internet für Sie aufgeschlüsselt. Viele Foto-Portale bieten lizenzfreie Fotos an oder erlauben die kommerzielle Nutzung von Bildern, wenn der Name des Fotografen und die Quelle angegeben wird. Etwas umfangreicher sind die Regelungen, wenn Sie eigene Fotos der Öffentlichkeit zugänglich machen wollen. Heute wollen wir Ihnen einige wichtige Aspekte vorstellen, die Sie schon im Vorwege, beim Fotografieren, beachten sollten, denn nicht alle Fotos dürfen problemlos veröffentlicht werden, selbst wenn diese aus eigener Hand stammen.
Urheberrecht:
Wenn Sie sich mit dem Fotografieren beschäftigen und Ihre Bilder auch kommerziell oder gewerblich nutzen wollen, so stoßen Sie über kurz oder lang auf den sagenumwobenen Begriff „Urheberrecht“. Doch was bedeutet das eigentlich genau? Das Urheberrecht sichert in erster Linie „das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht“. Das heißt, das Bild, welches Sie selbst abgelichtet haben, gehört zunächst einmal Ihnen. Sie haben die Rechte an dem Bild. Sowohl die Idee als auch der eigentliche Vorgang entspringt Ihrer Produktivität und ist somit Ihr Eigentum. Das heißt gleichzeitig auch, dass Fotos von anderen Personen, die Ihre Fotos nicht zur freien Verfügbarkeit im Netz oder anderswo freigegeben haben, ein Urheberrecht besitzen und die Nutzung ohne Erlaubnis Folgen nach sich ziehen kann. Das Urheberrecht regelt also die Rechte am eigenen oder fremden Bild. Doch nicht alles, was darauf zu sehen ist, darf immer und ohne Einschränkung veröffentlicht werden.

Da die Urlaubszeit vor der Tür steht und sich niemand im Nachhinein mit bösen Überraschungen konfrontiert sehen möchte, wollen wir dies für Sie anhand zwei für den Urlaub typischen Motivideen noch etwas genauer beleuchtet.

junge frau mit digitalkamera in der hngematte

Urlaub ohne Fotos – kaum zu denken


Architektur und Stadt:
Das Ablichten von berühmten und bekannten architektonischen Meisterwerken ist nicht strafbar. Zwar stand vor kurzem ein Gesetzesentwurf zur Diskussion, der diese Erlaubnis erheblich einschränken sollte, erfreulicherweise wurde dieser aber schon in seinen Kinderschuhen abgewehrt. Das Stichwort lautet: Panoramafreiheit. Dahinter verbirgt sich letztendlich die Erlaubnis, Gebäude, Plätze oder andere (Bau-)Werke, die sich ständig am gleichen Platz befinden, zu fotografieren und die Bilder zu veröffentlichen. Im Kontext des Urheberrechts ist dies quasi eine Ausnahmeregelung, denn auch die Entwickler von Architektur, Skulpturen oder Märkte besitzen für ihr Schaffen ein Urheberrecht, was dann doch greift, wenn beispielsweise der Bauplan und somit die Idee eines Gebäudes ohne Genehmigung kopiert wird. Erlaubt ist grundsätzlich das Abfotografieren der Fassade, also Außenaufnahmen, insofern sie von einem öffentlich zugänglichen Platz aus aufgenommen werden. Das Fotografieren des Innenraums eines Gebäudes ist hingegen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers erlaubt. Dazu gehört auch, dass das Innere beispielsweise nicht von außen durch ein Fenster abgelichtet werden darf.
Eine häufige Frage, die sich bei Stadtfotografien stellt, ist die urheberrechtliche Situation, wenn Markennamen oder Reklameschilder auf einem Foto auftauchen, denn streng gesehen wären sie geistiges Eigentum von Grafikdesignern und Werbefirmen. Wenn Sie schon einmal auf dem New York Time Square waren, wissen Sie, worauf wir hinauswollen. Auf dem Broadway ist es einfach unmöglich, keinen Markennamen oder Reklameschild aufzunehmen, die Lichter und blinkenden Werbeschilder sind ja genau das, was festgehalten werden soll. In diesem Fall bietet das deutsche Gesetz eine leicht zu merkende Ausnahmeregelung: Wenn Sie den Broadway als Kulisse ablichten und ein einzelnes Produkt nicht zu Werbezwecken in den Vordergrund stellen, dürfen Sie die Markennamen als Beiwerk fotografieren und ihr Porträt vor der einzigartigen New Yorker Sehenswürdigkeit sogar veröffentlichen.
Menschen:
Das Fotografieren von Personen ist ebenfalls rechtlich abgesteckt und tatsächlich etwas komplexer. Wenn Sie jedoch einige wichtige Regeln beachten, besteht keine große Einschränkung für Ihren Urlaub.

Aymara girl

Auch Kinder wollen gefragt werden!


Bei Fotos, die Sie von sich oder Ihrer Familie veröffentlichen wollen, gibt es erst einmal keine besonderen Einschränkungen, vorausgesetzt, alle sind mit der Veröffentlichung einverstanden. Die Einverständniserklärung ist auch das Stichwort für die Nutzung von Fotos, auf denen andere Menschen abgebildet sind. Bildnisse von Personen dürfen nur gewerblich oder zur Veröffentlichung genutzt werden, wenn die Abgebildeten ihre Einwilligung gegeben haben. Dies kann in Form von Verträgen festgehalten werden (Es ist immer besser, so etwas schriftlich zu fixieren) oder durch eine fiktive Erlaubnis, die zum Beispiel durch ein Bezahlung des Fotografen an die abgelichtete Person geleistet wird. Ein Spezialfall sind Fotos von Kindern bzw. Jugendlichen unter 18 Jahren. Hier muss die Erlaubnis von den Eltern eingeholt werden. Das Besondere: Bei Abbildungen von Menschen muss nicht zwangsläufig immer das Gesicht zu sehen sein. Auch das Fotografieren besonders markanter Merkmale des- oder derjenigen kann bei unerlaubter Veröffentlichung zu einem Streitfall führen. Die Rechte an der Abbildung einer Person liegen zeit ihres Lebens immer bei ihr selbst und auch nach dem Tod dürfen Fotos zehn Jahre lang nur unter Einholung des Einverständnisses von deren Angehörigen veröffentlicht werden.
Es gibt jedoch auch viele Ausnahmen, bei denen das Veröffentlichen von Bildern, die Personen abbilden, erlaubt ist.
Wenn Menschen „nur“ Beiwerk einer Landschaft oder anderen öffentlichen Plätzen sind, dürfen die Fotos ohne Probleme verwendet werden. Wichtig ist hierbei, dass einzelne Personen nicht im Vordergrund stehen, sondern nur Teil des Ganzen sind. Dies kann bei Versammlungen, Demonstrationen, Festivals, Sportveranstaltungen oder ähnlichem der Fall sein. Auch Personen der Zeitgeschichte dürfen weitestgehend uneingeschränkt fotografiert werden. Hierzu gehören Menschen, die durch ihr Wirken dauerhaft in der Öffentlichkeit stehen z.B. Königshäuser, Musiker, Politiker oder andere prominente Personen und Personengruppen. Allerdings sollten Aufnahmen immer im Sinne der Persönlichkeitsrechte vorgenommen und die Privatsphäre aller respektiert werden.
Insgesamt können Sie also entspannt in den Urlaub fahren und das Fotografieren ganz zwanglos angehen. Das meiste ist erlaubt und die Rechtslage setzt in nur wenigen Einzelfällen Grenzen. Falls Sie sich über das Thema noch genauer informieren wollen, können wir Ihnen die Seite aufrecht empfehlen, die zu den einzelnen Rechte-Themen auch die jeweiligen Paragraphen zur Hand hat.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Urlaubszeit und weiterhin viel Spaß beim Fotografieren!

Autor: Madeline Jost / mymoments

 



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