{"id":1640,"date":"2015-07-18T12:22:13","date_gmt":"2015-07-18T11:22:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.mymoments.de\/blog\/?p=1640"},"modified":"2015-08-03T17:36:13","modified_gmt":"2015-08-03T16:36:13","slug":"fotorechte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mymoments.de\/blog\/fotorechte\/","title":{"rendered":"Achtung Urlaubsfotografie \u2013 Was darf ich eigentlich?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zu keiner Zeit werden so viele Fotos gemacht wie im Urlaub. Und diese tollen, aufregenden, von sch\u00f6nen Erlebnissen gepr\u00e4gten Fotos m\u00f6chten wir nat\u00fcrlich auch teilen, nach dem Urlaub oder sogar schon w\u00e4hrenddessen. V\u00f6llig arglos stellen wir sie bei Facebook, Twitter oder in andere soziale Netzwerke ein, ohne zu ahnen, dass hierbei gegen das eine oder andere Recht versto\u00dfen wird. Gl\u00fccklicherweise ist der Gesetzesentwurf zur k\u00fcrzlich diskutierten Einschr\u00e4nkung der Panoramafreiheit noch rechtzeitig abgeschmettert worden. Weiterhin d\u00fcrfen Selfies oder andere Schnappsch\u00fcsse von bekannten Geb\u00e4uden auch in virtuelle Netzwerke gestellt und weiterverbreitet werden. Es bleibt jedoch die nicht ganz leicht zu beantwortende Frage nach der Legalit\u00e4t von Ver\u00f6ffentlichungen anderer Aufnahmen. Was darf man eigentlich und was nicht?<\/strong><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-1651\" src=\"http:\/\/www.mymoments.de\/blog\/wp-content\/uploads\/Kamera-mit-Fotos.jpg\" alt=\"dslr camera concept\" width=\"658\" height=\"219\" srcset=\"https:\/\/mymoments.de\/blog\/wp-content\/uploads\/Kamera-mit-Fotos.jpg 658w, https:\/\/mymoments.de\/blog\/wp-content\/uploads\/Kamera-mit-Fotos-300x99.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 658px) 100vw, 658px\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<br \/>\nVor einigen Wochen haben wir bereits einen Beitrag \u00fcber besondere Lizenzen von Fotos aus dem Internet f\u00fcr Sie aufgeschl\u00fcsselt. Viele Foto-Portale bieten lizenzfreie Fotos an oder erlauben die kommerzielle Nutzung von Bildern, wenn der Name des Fotografen und die Quelle angegeben wird. Etwas umfangreicher sind die Regelungen, wenn Sie eigene Fotos der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich machen wollen. Heute wollen wir Ihnen einige wichtige Aspekte vorstellen, die Sie schon im Vorwege, beim Fotografieren, beachten sollten, denn nicht alle Fotos d\u00fcrfen problemlos ver\u00f6ffentlicht werden, selbst wenn diese aus eigener Hand stammen.<br \/>\nUrheberrecht:<br \/>\nWenn Sie sich mit dem Fotografieren besch\u00e4ftigen und Ihre Bilder auch kommerziell oder gewerblich nutzen wollen, so sto\u00dfen Sie \u00fcber kurz oder lang auf den sagenumwobenen Begriff \u201eUrheberrecht\u201c. Doch was bedeutet das eigentlich genau? Das Urheberrecht sichert in erster Linie \u201edas subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht\u201c. Das hei\u00dft, das Bild, welches Sie selbst abgelichtet haben, geh\u00f6rt zun\u00e4chst einmal Ihnen. Sie haben die Rechte an dem Bild. Sowohl die Idee als auch der eigentliche Vorgang entspringt Ihrer Produktivit\u00e4t und ist somit Ihr Eigentum. Das hei\u00dft gleichzeitig auch, dass Fotos von anderen Personen, die Ihre Fotos nicht zur freien Verf\u00fcgbarkeit im Netz oder anderswo freigegeben haben, ein Urheberrecht besitzen und die Nutzung ohne Erlaubnis Folgen nach sich ziehen kann. Das Urheberrecht regelt also die Rechte am eigenen oder fremden Bild. Doch nicht alles, was darauf zu sehen ist, darf immer und ohne Einschr\u00e4nkung ver\u00f6ffentlicht werden.<\/p>\n<p>Da die Urlaubszeit vor der T\u00fcr steht und sich niemand im Nachhinein mit b\u00f6sen \u00dcberraschungen konfrontiert sehen m\u00f6chte, wollen wir dies f\u00fcr Sie anhand zwei f\u00fcr den Urlaub typischen Motivideen noch etwas genauer beleuchtet.<\/p>\n<p><div id=\"attachment_1652\" style=\"width: 668px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-1652\" class=\"wp-image-1652 size-full\" src=\"http:\/\/www.mymoments.de\/blog\/wp-content\/uploads\/Frau-mit-Kamera.jpg\" alt=\"junge frau mit digitalkamera in der hngematte\" width=\"658\" height=\"439\" srcset=\"https:\/\/mymoments.de\/blog\/wp-content\/uploads\/Frau-mit-Kamera.jpg 658w, https:\/\/mymoments.de\/blog\/wp-content\/uploads\/Frau-mit-Kamera-300x200.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 658px) 100vw, 658px\" \/><p id=\"caption-attachment-1652\" class=\"wp-caption-text\"><em><strong>Urlaub ohne Fotos &#8211; kaum zu denken<\/strong><\/em><\/p><\/div><br \/>\nArchitektur und Stadt:<br \/>\nDas Ablichten von ber\u00fchmten und bekannten architektonischen Meisterwerken ist nicht strafbar. Zwar stand vor kurzem ein Gesetzesentwurf zur Diskussion, der diese Erlaubnis erheblich einschr\u00e4nken sollte, erfreulicherweise wurde dieser aber schon in seinen Kinderschuhen abgewehrt. Das Stichwort lautet: Panoramafreiheit. Dahinter verbirgt sich letztendlich die Erlaubnis, Geb\u00e4ude, Pl\u00e4tze oder andere (Bau-)Werke, die sich st\u00e4ndig am gleichen Platz befinden, zu fotografieren und die Bilder zu ver\u00f6ffentlichen. Im Kontext des Urheberrechts ist dies quasi eine Ausnahmeregelung, denn auch die Entwickler von Architektur, Skulpturen oder M\u00e4rkte besitzen f\u00fcr ihr Schaffen ein Urheberrecht, was dann doch greift, wenn beispielsweise der Bauplan und somit die Idee eines Geb\u00e4udes ohne Genehmigung kopiert wird. Erlaubt ist grunds\u00e4tzlich das Abfotografieren der Fassade, also Au\u00dfenaufnahmen, insofern sie von einem \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Platz aus aufgenommen werden. Das Fotografieren des Innenraums eines Geb\u00e4udes ist hingegen nur mit ausdr\u00fccklicher Genehmigung des Eigent\u00fcmers erlaubt. Dazu geh\u00f6rt auch, dass das Innere beispielsweise nicht von au\u00dfen durch ein Fenster abgelichtet werden darf.<br \/>\nEine h\u00e4ufige Frage, die sich bei Stadtfotografien stellt, ist die urheberrechtliche Situation, wenn Markennamen oder Reklameschilder auf einem Foto auftauchen, denn streng gesehen w\u00e4ren sie geistiges Eigentum von Grafikdesignern und Werbefirmen. Wenn Sie schon einmal auf dem New York Time Square waren, wissen Sie, worauf wir hinauswollen. Auf dem Broadway ist es einfach unm\u00f6glich, keinen Markennamen oder Reklameschild aufzunehmen, die Lichter und blinkenden Werbeschilder sind ja genau das, was festgehalten werden soll. In diesem Fall bietet das deutsche Gesetz eine leicht zu merkende Ausnahmeregelung: Wenn Sie den Broadway als Kulisse ablichten und ein einzelnes Produkt nicht zu Werbezwecken in den Vordergrund stellen, d\u00fcrfen Sie die Markennamen als Beiwerk fotografieren und ihr Portr\u00e4t vor der einzigartigen New Yorker Sehensw\u00fcrdigkeit sogar ver\u00f6ffentlichen.<br \/>\nMenschen:<br \/>\nDas Fotografieren von Personen ist ebenfalls rechtlich abgesteckt und tats\u00e4chlich etwas komplexer. Wenn Sie jedoch einige wichtige Regeln beachten, besteht keine gro\u00dfe Einschr\u00e4nkung f\u00fcr Ihren Urlaub.<\/p>\n<p><div id=\"attachment_1654\" style=\"width: 668px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-1654\" class=\"wp-image-1654 size-full\" src=\"http:\/\/www.mymoments.de\/blog\/wp-content\/uploads\/M\u00e4dchen-in-Landschaft.jpg\" alt=\"Aymara girl\" width=\"658\" height=\"439\" srcset=\"https:\/\/mymoments.de\/blog\/wp-content\/uploads\/M\u00e4dchen-in-Landschaft.jpg 658w, https:\/\/mymoments.de\/blog\/wp-content\/uploads\/M\u00e4dchen-in-Landschaft-300x200.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 658px) 100vw, 658px\" \/><p id=\"caption-attachment-1654\" class=\"wp-caption-text\"><strong><em>Auch Kinder wollen gefragt werden!<\/em><\/strong><\/p><\/div><br \/>\nBei Fotos, die Sie von sich oder Ihrer Familie ver\u00f6ffentlichen wollen, gibt es erst einmal keine besonderen Einschr\u00e4nkungen, vorausgesetzt, alle sind mit der Ver\u00f6ffentlichung einverstanden. Die Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung ist auch das Stichwort f\u00fcr die Nutzung von Fotos, auf denen andere Menschen abgebildet sind. Bildnisse von Personen d\u00fcrfen nur gewerblich oder zur Ver\u00f6ffentlichung genutzt werden, wenn die Abgebildeten ihre Einwilligung gegeben haben. Dies kann in Form von Vertr\u00e4gen festgehalten werden (Es ist immer besser, so etwas schriftlich zu fixieren) oder durch eine fiktive Erlaubnis, die zum Beispiel durch ein Bezahlung des Fotografen an die abgelichtete Person geleistet wird. Ein Spezialfall sind Fotos von Kindern bzw. Jugendlichen unter 18 Jahren. Hier muss die Erlaubnis von den Eltern eingeholt werden. Das Besondere: Bei Abbildungen von Menschen muss nicht zwangsl\u00e4ufig immer das Gesicht zu sehen sein. Auch das Fotografieren besonders markanter Merkmale des- oder derjenigen kann bei unerlaubter Ver\u00f6ffentlichung zu einem Streitfall f\u00fchren. Die Rechte an der Abbildung einer Person liegen zeit ihres Lebens immer bei ihr selbst und auch nach dem Tod d\u00fcrfen Fotos zehn Jahre lang nur unter Einholung des Einverst\u00e4ndnisses von deren Angeh\u00f6rigen ver\u00f6ffentlicht werden.<br \/>\nEs gibt jedoch auch viele Ausnahmen, bei denen das Ver\u00f6ffentlichen von Bildern, die Personen abbilden, erlaubt ist.<br \/>\nWenn Menschen \u201enur\u201c Beiwerk einer Landschaft oder anderen \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen sind, d\u00fcrfen die Fotos ohne Probleme verwendet werden. Wichtig ist hierbei, dass einzelne Personen nicht im Vordergrund stehen, sondern nur Teil des Ganzen sind. Dies kann bei Versammlungen, Demonstrationen, Festivals, Sportveranstaltungen oder \u00e4hnlichem der Fall sein. Auch Personen der Zeitgeschichte d\u00fcrfen weitestgehend uneingeschr\u00e4nkt fotografiert werden. Hierzu geh\u00f6ren Menschen, die durch ihr Wirken dauerhaft in der \u00d6ffentlichkeit stehen z.B. K\u00f6nigsh\u00e4user, Musiker, Politiker oder andere prominente Personen und Personengruppen. Allerdings sollten Aufnahmen immer im Sinne der Pers\u00f6nlichkeitsrechte vorgenommen und die Privatsph\u00e4re aller respektiert werden.<br \/>\nInsgesamt k\u00f6nnen Sie also entspannt in den Urlaub fahren und das Fotografieren ganz zwanglos angehen. Das meiste ist erlaubt und die Rechtslage setzt in nur wenigen Einzelf\u00e4llen Grenzen. Falls Sie sich \u00fcber das Thema noch genauer informieren wollen, k\u00f6nnen wir Ihnen die Seite aufrecht empfehlen, die zu den einzelnen Rechte-Themen auch die jeweiligen Paragraphen zur Hand hat.<br \/>\nWir w\u00fcnschen Ihnen eine sch\u00f6ne Urlaubszeit und weiterhin viel Spa\u00df beim Fotografieren!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Autor: Madeline Jost \/ mymoments<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zu keiner Zeit werden so viele Fotos gemacht wie im Urlaub. 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