Freiheit für die Kamera – Fotodrohnen für Privatanwender
Immer häufiger sieht man sie fliegen: Fotodrohnen. Kleine Hubschrauber mit fest montierter Kamera, die Fotos und Videos aus luftigen Höhen schießen und damit dem Hobby- und Profifotografen ganz neue Perspektiven bieten. Wer sich mit dem Erwerb einer Fotodrohne zu Weihnachten gedanklich beschäftigt, sollte besonders aufhorchen. Nicht alles ist legal und nicht jede Drohne eignet sich für jeden Einsatz. Wir möchten Ihnen heute einen Überblick über einige Produkte und relevante rechtliche Details geben.
Zunächst einmal gilt es zu schauen, was der momentan noch recht junge Markt für Privatanwender zu bieten hat. Bis vor ca. zwei Jahren hatten nur ambitionierte Modellbauer das Glück mit ihren selbstgebauten Fotodrohnen zu fliegen. Mittlerweile gibt es bereits fertige Drohnen zu kaufen und das in allen Preisklassen. Die Technik ist fortgeschritten und es gibt gute Systeme. Bei der Produktwahl kommt es immer darauf an, was man von seiner Fotodrohne erwartet. Wir haben uns bei Tim Siegert von batcam-Luftbilder über den Status quo informiert.
Die Modelle
Schon in der unteren Preisklasse zwischen 100 und 250 Euro gibt es Drohnen, die allerdings nur als Spielzeug geeignet sind. Mit diesen Gerätschaften kann man allerhöchstens ein Gefühl dafür bekommen, wie es ist ein derartiges Fluggerät zu steuern. Denn das will bei den teureren Fluggeräten beherrscht werden. Wer seine Drohne nicht im Griff hat, riskiert einen Absturz. Wenn also ein günstiges Fabrikat abstürzt, dann ist das noch keine Katastrophe. Meist geht da wo nichts dran ist, auch nicht gleich so viel kaputt.
Interessant für den Privatgebrauch wird die Preisklasse zwischen 400 und 800 Euro. Hier kann man in einschlägigen Fachgeschäften wie z.B. Conrad Electronic einige Modelle erwerben. Da gibt es Hersteller wie DJI oder Parrot, die qualitativ gute Einsteiger- und auch Profimodelle vertreiben.
Recht bekannt ist die Phantom-Serie von DJI. Diese Modelle gibt es ab ca. 400 Euro im Handel und DJI bezeichnet sie selbst als die „Einstiegsdroge in die Fotografie aus der Luft“. Dieses Modell ist mit einer integrierten Halterung für die ebenfalls verbreiteten GoPro Hero Action-Cams ausgestattet und verfügt über ein Stabilisierungssystem, mit dem auch ungeübte Piloten sicher fliegen können. Für ca. 1200 Euro gibt es das Phantom Vision mit bereits eingebauter 14Megapixel HD-Videokamera und modernster Stabilisierungselektronik. Die Kamera lässt sich über drei Achsen bewegen und ein permanenter Video-Downlink zeigt dem Piloten auf seinem Smartphone, was die Kamera gerade filmt. Trotz dieser vielen Features, empfiehlt DJI dieses Modell ebenfalls für Einsteiger. Wer weniger investieren will, ist aber auch mit kleineren Phantom-Modellen sehr gut beraten. Diese haben zwar nicht die Möglichkeit die Kamera um drei Achsen zu steuern, aber besitzen ebenfalls schon einige interessante Technikdetails.
So zum Beispiel die NAZA-M-Technologie. Das NAZA-M-System bietet die „Intelligent Orientation Control“-Funktion, die über die Fernbedienung eingestellt werden kann. Der Pilot kann zwischen drei Einstellungen wählen: normale Flugkontrolle, Home Lock oder Course Lock. Bei normaler Flugkontrolle verhält sich der Phantom wie ein normaler Helikopter, das heißt die Vorwärtsbewegung sowie links und rechts beziehen sich auf die Ausrichtung des Phantoms. Im Home Lock-Modus beziehen sich vorwärts, rechts und links auf die Position des Piloten unabhängig von der Ausrichtung des Phantoms. Im Course Lock-Modus beziehen sich vorwärts, rechts und links auf die Ausrichtung des Phantoms beim Einschalten des Course Lock-Modus. Das Fliegen in diesen verschiedenen Modi ist für ungeübte Piloten deutlich einfacher. Und ganz besonders toll ist, dass eine verlorene Drohne wieder heimkehren kann. Sollte die Drohne einmal den Kontakt zur Fernbedienung verlieren, rettet das NAZA-M-System mit seiner Sicherheitsfunktion das Fluggerät. Bei Verlust der Verbindung zwischen Sender und dem Phantom übernimmt dieses automatisch die Kontrolle und stabilisiert den Phantom sicher. Bei vorhandenem GPS Signal landet der Phantom bei Signalverlust dann automatisch am Startpunkt. Die Geschwindigkeit ist ebenfalls beachtlich. So fliegt der kleine Phantom horizontal bis zu 10m/s schnell und vertikal bis zu 6m/s. Der große Bruder trumpft mit bis zu 15m/s horizontaler Geschwindigkeit auf.
Was es bei der Entscheidung unbedingt zu bedenken gilt, ist die Tatsache, dass man für den kleinen Phantom bereits eine eigene GoPro Kamera oder eine andere, für die Halterung geeignete Kamera benötigt. Die GoPro liegt durchschnittlich bei 190,00 Euro ohne Zubehör. Der Schritt zum großen Phantom mit bereits integrierter Kamera ist demnach nicht mehr groß. Jedes Modell kann mit dem von DJI erhältlichen Zubehör nachgerüstet und aufgerüstet werden. Möchte man eine andere Kamera anbringen, sollte der entsprechende Gimbal (Kamera-Halterung) nachgerüstet werden. Diesbezüglich sollte sich vorher zwingend beim Fachhandel erkundigt werden.
Aber was gibt es noch für Alternativen? Die Firma Parrot zum Beispiel liefert ebenfalls ganz anständige Modelle mit bereits eingebauter, leistungsstarker 14-Megapixel-Kamera. Der Fokus liegt hier aber eindeutig auf dem Produzieren von Videos. Die Parrot AR-Drohne 2.0 gibt es mit integrierter Kamera bereits für ca. 350 Euro im Handel. Der Preisunterschied zu den günstigsten DJI-Modellen ohne Kamera ist also deutlich. Aber auch mit den Parrot-Drohnen lassen sich gute Ergebnisse erzielen. Vor allem das intuitive Handling und das Preis-/Leistungsverhältnis wird von vielen Einsteigern gelobt.
Bei der Entscheidung für ein bestimmtes Modell sollte man sich genau überlegen, ob man die Drohne zum Spaß am Herumfliegen und um nebenbei ein paar Filmchen oder Fotos aufzunehmen benötigt, oder ob man ernsthaft an qualitativ hochwertigen Bildern interessiert ist, die ein Aufrüsten einer Drohne unabwendbar machen. Bei der ersten Variante, bekommt man dann für ca. 300 Euro schon gute Geräte, die den Spaßzweck erfüllen. Für richtige Fotoambitionen wird´s dann schnell mal teurer.
Die rechtlichen Vorraussetzungen
Neben dem ganzen Spaß gibt es natürlich wie bei allem anderen auch ein paar nicht ganz unwesentliche Regeln und Einschränkungen zu beachten. Dass der Luftraum mittlerweile kein freies Spielfeld mehr ist, ist kein Geheimnis. So gibt es zum Beispiel Städte wie Hamburg, deren Luftraum ausnahmslos überwacht ist. Tim Siegert braucht als gewerblicher Drohnenpilot für jede Flugaktivität, unabhängig von der Flughöhe, immer eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde. In Berlin dürfen Drohnen beispielsweise nicht innerhalb des S-Bahn-Ringes fliegen. Auch in Naturschutzgebieten ist das Fliegen verboten. Grundsätzlich aber braucht man für Geräte unter 5kg Startgewicht keine Extra-Genehmigung, es sei denn, man möchte die entstandenen Bilder gewerblich verwenden. Von 5kg – 25kg Startgewicht ist jeder Flug genehmigungspflichtig. Alles was schwerer fliegt als 25kg hat für die Drohnenfreunde ausnahmsloses Startverbot und Alkohol am Steuer ist selbstredend auch bei Drohnenflug verboten.
Grundsätzlich herrscht der Tonus, dass das, was der Modellflieger darf, der Drohnenpilot wohl auch darf. Der Unterschied ist eben die Kamera, die zusätzliche Einschränkungen mit sich bringt. Die Liste der Dinge, die nicht mit einer Fotodrohne gemacht werden dürfen erscheint zunächst länger als die der vermeintlichen Freiheiten, die der Fotograf gewinnt.
Hierzulande herrscht die sogenannte Panorama-Freiheit. Das heißt, dass ich alles, was ich sehen kann, auch fotografieren darf. Klingt erst einmal toll. Leider darf ich dafür keinerlei Hilfsmittel wie zum Beispiel eine Leiter, ein Weitwinkel-Objektiv und eben auch keine Drohne benutzen, was die Sache nicht weniger kompliziert macht. Einfach mit eingeschalteter Kamera drauflos fliegen, ist also so nicht möglich. Wie würden Sie gucken, wenn über ihrem Haus auf einmal eine Kamera-Drohne herumschwirrt und womöglich fröhlich vor sich hin knipst? Ganz genau, darum geht es. Doch auch hier verdeutlicht sich, dass der Markt wieder einmal schneller ist als die Gesetzgebung, weshalb es relativ undurchsichtig ist, woran sich ein privater Drohnenanwender zu halten hat. So sollte der Überflug von Menschenmengen, Flughäfen, Gefängnissen und anderen eindeutigen Tabu-Orten tunlichst vermieden werden. Hier werden hohe Strafen fällig – auch wenn mit der angebrachten Kamera gar nicht fotografiert wurde.
Bei Bildern von Personen muss beachtet werden, dass jede fotografierte Person zuvor um eine Genehmigung gebeten werden sollte, erst recht wenn das Bild im Internet oder anderweitig veröffentlicht werden soll. Dabei geht es um den Schutz der Privatsphäre.
Bei all den rechtlichen Beschränkungen aber sollte man auch die schönen Seiten des Drohnenfliegens erwähnen. Schließlich sind diese der Grund, weshalb der Hobbyfotograf sich ein solches Fluggerät zulegt. Fotos und Videos aus der Vogelperspektive von Landschaften wie Wiesen, Feldern, Bergen, Flüssen, Seen, Wäldern und unseren Küsten sind demnach erlaubt und ohne weiteres zur Veröffentlichung freigegeben. Hier kann der Hobbyfotograf und Drohnenflieger sich richtig ausleben und genügend Material zusammenstellen – zum Beispiel für ein schönes Fotobuch.
Versicherung – muss das sein?
Der Schaden, den eine unkontrollierte Drohne anrichten kann, ist oftmals mehr als ein Geräteschaden. Gerade wenn dort geflogen wird, wo sich Menschen aufhalten. Es gibt einige Versicherungen, die sich aus dem Modellsport begründen und derartige Haftpflichtversicherungen für Drohnen anbieten, so zum Beispiel die DMO (Deutsche Modellsport-Organisation). Es gibt Versicherungsmodelle für den privaten und auch gewerblichen Bereich mit teils sehr unterschiedlichen Bedingungen, nach denen sich der Pilot richten muss. Wenn es zu einem Unfall mit Sach- und /oder Personenschaden kommt, ist der Halter der Drohne nur mit gültiger Drohnen-Haftpflicht gegen Schadensersatzansprüche abgesichert.
Wer von der Luftfahrtbehörde genehmigte Flüge durchführt, muss im Falle eines Absturzes zwingend versichert sein. Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung für jeden Anwender in Deutschland obligatorisch. Die normale Privathaftpflicht beinhaltet keinen Versicherungsschutz für Fluggeräte, jedoch lässt diese sich manchmal erweitern. Davon wird aber aufgrund der enormen Kosten abgeraten und die meisten Versicherer haben hierfür auch gar kein Angebot. Eine Alternative ist zum Beispiel, in einen Modellflugverein einzutreten, der eine Versicherung für den eigenen Kopter meist in den Mitgliedsgebühren berücksichtigt. Der Nachteil dieser Art der Versicherungen ist die Beschränkung auf festgelegtes Fluggelände und die Nichtversicherung des Kamerazubehörs. Eine individuelle Haftpflichtversicherung ist demnach immer noch die beste Variante, schlägt trotzdem mit immerhin mindestens 81,00 EUR jährlich zu Buche. Bei einer minimalen Deckung von 1Mio. EUR Versicherungsumfang pauschal für Personen- und Sachschäden ist dieses das günstigste Versicherungsmodell. Der Vorteil einer solchen individuellen Versicherung liegt ganz klar im Nutzungsgebiet, denn sie gilt meist weltweit. Auch Indoor-Flüge und Flüge außerhalb von Modellflugplätzen sind mitversichert. Nicht versichert ist das, was für den Privatflieger ohnehin von Gesetzeswegen verboten ist. So z.B. Flüge außerhalb der Sichtweite des Steuerers, Flüge in Höhen von mehr als 100m über Grund und Flüge im kontrollierten Luftraum. Eventuelle Ansprüche wegen Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen, Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind ebenfalls nicht versichert.
Grundsätzlich muss also eine umfassende Recherche nach einem passenden Versicherer, der die individuellen Bedürfnisse abdeckt, stattfinden. Und es gilt: Niemals ohne Haftpflichtversicherung fliegen!
Fazit
Wer sich überlegt, Besitzer einer Fotodrohne zu werden, der muss viele Überlegungen anstellen. Welches Modell erfüllt die Erwartungen und ist technisch so gerüstet, dass man auch als Einsteiger gut damit zurechtkommt und sich nicht beim ersten Absturz verschuldet. Welche Kamera möchte man einhängen und welche Drohne hat den passenden Gimbal oder ist zumindest umrüstbar. Und natürlich ist der Drohnen-Flug kein günstiges Hobby, weswegen das Budget oft vorher schon über die später zur Verfügung stehende Technik entscheidet. Auch laufende Kosten sind nicht zu vergessen, wie zum Beispiel die Versicherung oder eventuelle Genehmigungen. Ein paar Kenntnisse im Luft- und Fotorecht wären nicht schlecht und entspannen den Piloten bei seinen Exkursionen. Einfach losfliegen ist hier leider nicht so einfach möglich. Wenn man aber erst einmal alles beisammen hat, dann steht dem Spaß nichts mehr im Wege und man kann tolle und faszinierende Bilder und Videos produzieren. Auch reden wir hier über einen recht jungen Markt, der natürlich noch viel Entwicklungspotential bietet. Die technischen Entwicklungen sind wesentlich schneller als der Gesetzgeber und die Versicherer, weshalb man davon ausgehen kann, dass sich die Situation für Interessierte nach und nach vereinfacht. Hilfreiche Vorabinformationen findet man auch in zahlreichen Foren wie zum Beispiel bei drohnen-forum.de.
Noch ein Tipp:
Wem der Einstieg in die Drohnenfliegerei zu teuer oder zu aufwendig ist, der kann einen Drohneneinsatz für private Zwecke auch verschenken. Für 119 € gibt es bei batcam.de einen Gutschein für professionelle Fotos vom eigenen Haus. Beim Flugtermin kann der Auftraggeber (meistens die ganze Familie mit einigen Freunden) bei Start, Flug und Landung dabei sein, Regieanweisungen geben und die professionellen Fotos (meist über 20 Stück) beispielsweise für ein Fotobuch verwenden.
Autor: Jan Wölke / Bilder: Tim Siegert, Jurijs Korjakins, flying cam
Link zu Tim Siegert und batcam-Luftbilder
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